Das Gütesiegel „Geprüfte Sicherheit“ (GS) wird seit 1977 von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) für Produkte ausgestellt, die die Anforderungen des Produkt- sicherheitsgesetzes (ProdSG) erfüllen.

Mit dem Gütesiegel „Geprüfte Sicherheit (GS)“ soll vor allem sichergestellt werden, dass Produkte einer Prüfung durch eine zugelassene, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle unterzogen wurden.

Gütesiegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) Diagramm zeigt Bedeutung des GS-Zeichens: freiwilliges deutsches Prüfsiegel für Produktsicherheit nach dem Produktsicherheitsgesetz, vergeben durch akkreditierte Prüfstellen, Fokus auf Sicherheit statt Qualität. GS-Zeichen "Geprüfte Sicherheit" Grundlage Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), freiwillig Vergabe akkreditierte Prüfstellen z.B. TÜV, VDE, Dekra Fokus nur technische Sicherheit des Produkts (elektrisch, mechanisch) – keine Aussage über Qualität/Funktion
Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges deutsches Prüfsiegel, das die technische Sicherheit eines Produkts bestätigt – nicht dessen Qualität oder Funktion.

Rechtliche Grundlage:

Basiert auf dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Es ist keine Pflichtkennzeichnung (im Gegensatz z. B. zur CE-Kennzeichnung), sondern wird freiwillig beantragt.


Wer vergibt es:

Nur akkreditierte, unabhängige Prüfstellen (z. B. TÜV, VDE, Dekra) dürfen das GS-Zeichen vergeben – nicht der Hersteller selbst. Das Produkt wird dabei tatsächlich technisch geprüft (im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung, die eine reine Selbsterklärung des Herstellers ist).

Was geprüft wird:

Elektrische, mechanische und sonstige technische Sicherheit – z. B. dass kein Stromschlag-, Brand- oder Verletzungsrisiko besteht.

⚠️ Prüfungsfalle:

GS-Zeichen und CE-Kennzeichnung werden in Prüfungen gerne verwechselt – CE ist eine Pflicht-Eigenerklärung des Herstellers, GS ist eine freiwillige Prüfung durch Dritte.