Das Gütesiegel „Geprüfte Sicherheit“ (GS) wird seit 1977 von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) für Produkte ausgestellt, die die Anforderungen des Produkt- sicherheitsgesetzes (ProdSG) erfüllen.
Mit dem Gütesiegel „Geprüfte Sicherheit (GS)“ soll vor allem sichergestellt werden, dass Produkte einer Prüfung durch eine zugelassene, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle unterzogen wurden.
Basiert auf dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Es ist keine Pflichtkennzeichnung (im Gegensatz z. B. zur CE-Kennzeichnung), sondern wird freiwillig beantragt.
Nur akkreditierte, unabhängige Prüfstellen (z. B. TÜV, VDE, Dekra) dürfen das GS-Zeichen vergeben – nicht der Hersteller selbst. Das Produkt wird dabei tatsächlich technisch geprüft (im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung, die eine reine Selbsterklärung des Herstellers ist).
Elektrische, mechanische und sonstige technische Sicherheit – z. B. dass kein Stromschlag-, Brand- oder Verletzungsrisiko besteht.