Laut der WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic
Equipment), in der die Vorgaben für die Entsorgung von Elektro-
Altgeräten (EAG) festlegt sind, gibt es ein grundlegendes Prinzip,
welches besagt, dass die Hersteller in der abfallwirtschaftlichen
Verantwortung für ihre Produkte während der gesamten
Lebensdauer verantwortlich sind. Dabei wird in verschiedene
Kategorien unterschieden, wie zum Beispiel:
- Informations- und Kommunikationstechnik-Geräte:
Computer, Notebooks, Tablets, Datenspeicher, Monitore,
Drucker, Handys, Telefone, Netzteile, TK-Anlagen
- Unterhaltungselektronik-Geräte (auch braune Ware genannt):
Fernseher, Videorecorder, Digitalkameras, Konsolen, HiFi-
Anlagen, Boxen, Radios, CD-/DVD-/Blu-ray-Player
Merke: Elektronische Geräte gehören nicht in den Hausmüll
und müssen fachgerecht sowie umweltgerecht entsorgt
werden.