Datensicherheit, oftmals auch Informationssicherheit genannt, beinhaltet alle technischen und nicht-technischen Maßnahmen zur Sicherstellung der 3 Schutzziele Vertraulichkeit, Verfüg- barkeit und Integrität.

Ein weiteres Schutzziel ist noch die Authentizität. Hier geht es um die Eigenschaften der Echtheit, Überprüfbarkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Objekts.

Datensicherheit oder Informationssicherheit unterscheidet nicht nach Art der Daten (siehe Datenschutz, wo es um personen- bezogene Daten geht).

Es geht hier in erster Linie um den Schutz vor Gefahren/ Bedrohungen bzw. der Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie der Minimierung von Risiken im IT-Bereich.

Datensicherheit und Schutzziele Diagramm zeigt Definition der Datensicherheit und die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit sowie ergänzend Authentizität und Verbindlichkeit. Datensicherheit Schutz von Daten vor Verlust/Missbrauch Vertraulichkeit nur Berechtigte dürfen Daten einsehen Integrität Daten sind korrekt und unverändert Verfügbarkeit Daten stehen bei Bedarf zur Verfügung Ergänzende Schutzziele Authentizität: Herkunft/Urheber der Daten ist eindeutig nachweisbar Verbindlichkeit (Nichtabstreitbarkeit): eine Aktion kann im Nachhinein nicht geleugnet werden Hinweis: Datensicherheit ist die technische Basis – Datenschutz (DSGVO) regelt zusätzlich den Umgang mit personenbezogenen Daten
Datensicherheit bezeichnet alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Daten vor Verlust, Manipulation, unbefugtem Zugriff und Zerstörung schützen sollen – unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene oder andere Daten handelt.

Die drei zentralen Schutzziele (CIA-Triade):

Ergänzende Schutzziele:

⚠️ Prüfungsfalle: Datensicherheit und Datenschutz werden oft verwechselt – Datensicherheit betrifft alle Daten technisch, Datenschutz betrifft speziell personenbezogene Daten rechtlich.