§ 25 Abs. 2 DSGVO:

Der Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die sicherstellen, dass durch Voreinstellung grundsätzlich nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden.

Diese Verpflichtung gilt für die Menge der erhobenen personenbezogenen Daten, den Umfang ihrer Verarbeitung, ihre Speicherfrist und ihre Zugänglichkeit. Solche Maßnahmen müssen insbesondere sicherstellen, dass personenbezogene Daten durch Voreinstellungen nicht ohne Eingreifen der Person einer unbestimmten Zahl von natürlichen Personen zugänglich gemacht werden.

Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) Diagramm zeigt die acht klassischen Kontrollarten der technisch-organisatorischen Maßnahmen im Datenschutz: Zutritts-, Zugangs-, Zugriffs-, Weitergabe-, Eingabe-, Auftrags-, Verfügbarkeitskontrolle und Trennungsgebot. TOM Technisch-organisatorische Maßnahmen Zutrittskontrolle Zutritt zu Räumen verhindern Zugangskontrolle Systemnutzung verhindern (Login) Zugriffskontrolle nur berechtigte Daten einsehbar Weitergabe- kontrolle sichere Übertragung Eingabekontrolle nachvollziehbar, wer was eingegeben hat Auftragskontrolle Dienstleister nur nach Weisung Verfügbarkeits- kontrolle Backups, Ausfallschutz Trennungsgebot Daten getrennt nach Zweck verarbeiten Rechtliche Grundlage und Beispiele Art. 32 DSGVO fordert geeignete TOM zum Schutz personenbezogener Daten – abhängig vom Risiko Technisch: Verschlüsselung, Firewalls, Passwörter, Backup-Systeme, Zutrittssysteme (Chipkarte) Organisatorisch: Berechtigungskonzepte, Schulungen, Verpflichtung auf Vertraulichkeit, Vier-Augen-Prinzip Ziel: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme sicherstellen
TOM sind konkrete Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen müssen, um personenbezogene Daten gemäß Art. 32 DSGVO angemessen zu schützen. Sie gliedern sich klassisch in acht Kontrollarten (aus der früheren Anlage zu § 9 BDSG, heute weiterhin gebräuchlich):

Technische Kontrollen:

Organisatorische Kontrollen:

Beispiele: