Datenminimierung und Datensparsamkeit sind grundlegende Regeln im Bereich des Datenschutzes. Diese Regel besagt, dass bei der Datenverarbeitung nur so viele personenbezogene Daten gesammelt werden, wie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke unbedingt notwendig sind.
Es gilt hier der Grundsatz: „So viele Daten wie nötig, so wenige Daten wie möglich“.
Betroffene sollen dadurch vor einer übermäßigen Speicherung personenbezogener Daten geschützt werden.