Datenminimierung und Datensparsamkeit sind grundlegende Regeln im Bereich des Datenschutzes. Diese Regel besagt, dass bei der Datenverarbeitung nur so viele personenbezogene Daten gesammelt werden, wie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke unbedingt notwendig sind.

Es gilt hier der Grundsatz: „So viele Daten wie nötig, so wenige Daten wie möglich“.

Betroffene sollen dadurch vor einer übermäßigen Speicherung personenbezogener Daten geschützt werden.

Ziele der Datenminimierung Diagramm zeigt vier zentrale Ziele der Datenminimierung: Reduzierung von Angriffsfläche und Risiko, Einhaltung der DSGVO, geringere Kosten und Stärkung des Vertrauens der Betroffenen. Datenminimierung so wenig Daten wie nötig Risiko senken weniger Daten = kleinerer Schaden bei Datenpanne Angriffsfläche weniger Daten = weniger lohnendes Angriffsziel DSGVO-Konformität Art. 5 DSGVO fordert Datenminimierung als Grundsatz Kosten senken weniger Speicher-, Verwaltungs- und Pflegeaufwand Weitere Ziele und Umsetzung Zweckbindung: nur Daten erheben, die für den konkreten Zweck notwendig sind Speicherbegrenzung: nicht mehr benötigte Daten löschen (Löschkonzept) Vertrauen: Betroffene fühlen sich sicherer, wenn nur notwendige Daten gespeichert werden
Datenminimierung bedeutet: Es werden nur so viele personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert, wie für den jeweiligen Zweck tatsächlich notwendig sind. Sie ist einer der Grundsätze aus Art. 5 DSGVO.

Zentrale Ziele:

Datenminimierung = so wenig Daten wie möglich, so viel wie nötig – weniger Daten = weniger Risiko, weniger Kosten, mehr Vertrauen!