In Kapitel 3 der DSGVO sind folgende Vorschriften enthalten:
Rechte der betroffenen Person nach DSGVO Diagramm zeigt sieben Betroffenenrechte nach DSGVO: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Recht auf keine automatisierte Entscheidung. Rechte der betroffenen Person nach DSGVO Auskunftsrecht (Art. 15) welche Daten werden verarbeitet? Recht auf Berichtigung (Art. 16) fehlerhafte Daten korrigieren Recht auf Löschung (Art. 17) "Recht auf Vergessenwerden" Einschränkung (Art. 18) Verarbeitung vorübergehend stoppen Datenübertragbarkeit (Art. 20) Daten in maschinenlesbarem Format Widerspruchsrecht (Art. 21) Verarbeitung ablehnen Keine automatisierte Entscheidung (Art. 22) z.B. keine reine Profiling-Entscheidung Voraussetzung für Ausübung Betroffene wenden sich formlos an den Verantwortlichen; Antwort meist innerhalb 1 Monat

Rechte der betroffenen Person nach DSGVO

Jede natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, hat gegenüber dem Verantwortlichen (z. B. einem Unternehmen) folgende Rechte:

Voraussetzung:

Die betroffene Person kann sich formlos an den Verantwortlichen wenden; dieser muss in der Regel innerhalb eines Monats reagieren.

"Betroffenenrechte = Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch + Schutz vor automatisierten Entscheidungen (Art. 15–22 DSGVO)!"