In Kapitel 3 der DSGVO sind folgende Vorschriften enthalten:
Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der
betroffenen Person
Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der
betroffenen Person erhoben wurden
Auskunftsrecht der betroffenen Person
Recht auf Berichtigung und Löschung
Recht auf Berichtigung
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung
personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Recht auf Datenübertragbarkeit
Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Rechte der betroffenen Person nach DSGVO
Jede natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, hat gegenüber dem Verantwortlichen (z. B. einem Unternehmen) folgende Rechte:
1. Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) Die betroffene Person kann verlangen zu erfahren, ob und welche Daten über sie verarbeitet werden, zu welchem Zweck, wie lange gespeichert und an wen weitergegeben.
2. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Unrichtige oder unvollständige Daten müssen korrigiert werden.
3. Recht auf Löschung / "Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17 DSGVO)
Daten müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden, die Einwilligung widerrufen wurde oder die Verarbeitung unrechtmäßig war.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Die Verarbeitung kann vorübergehend "eingefroren" werden, z. B. während die Richtigkeit strittiger Daten geprüft wird.
5. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Die Person kann ihre Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erhalten und zu einem anderen Anbieter mitnehmen.
6. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Die Person kann der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, z. B. bei Direktwerbung.
7. Recht auf keine ausschließlich automatisierte Entscheidung (Art. 22 DSGVO)
Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung dürfen nicht allein auf automatisierter Verarbeitung/Profiling beruhen, ohne menschliche Beteiligung.
Voraussetzung:
Die betroffene Person kann sich formlos an den Verantwortlichen wenden; dieser muss in der Regel innerhalb eines Monats reagieren.