Allgemeine Ergonomie-Richtlinien sind in der Richtlinie 90/270/EWG geregelt. Diese Richtlinie enthält Mindestvorschriften bezüglich der Arbeit an Bildschirmgeräten.
Folgende Bedingungen muss ein ergonomischer PC-Arbeitsplatz erfüllen:
1. Bildschirm
Oberkante des Bildschirms etwa auf Augenhöhe
Betrachtungsabstand ca. 50–70 cm
blendfrei aufgestellt (nicht direkt vor oder gegenüber einem Fenster)
2. Tisch und Stuhl
höhenverstellbarer Tisch und Stuhl
Arme im ca. 90°-Winkel auf der Tischplatte/Tastatur
Füße stehen flach auf dem Boden (ggf. Fußstütze)
Rückenlehne unterstützt die natürliche Wirbelsäulenkrümmung
3. Beleuchtung
ausreichend hell, aber blendfrei
Tageslicht sollte seitlich einfallen, nicht direkt auf den Bildschirm
keine störenden Spiegelungen auf dem Monitor
4. Raumklima
angemessene Raumtemperatur (meist 20–22 °C empfohlen)
ausreichende Luftfeuchtigkeit
geringer Lärmpegel
5. Bewegung und Pausen
regelmäßige Bildschirmpausen zur Entlastung der Augen
Haltungswechsel, idealerweise ein Steh-Sitz-Arbeitsplatz
Rechtliche Grundlage: In Deutschland regelt die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) die Mindestanforderungen an Bildschirmarbeitsplätze.