Allgemeine Ergonomie-Richtlinien sind in der Richtlinie 90/270/EWG geregelt. Diese Richtlinie enthält Mindestvorschriften bezüglich der Arbeit an Bildschirmgeräten.

Folgende Bedingungen muss ein ergonomischer PC-Arbeitsplatz erfüllen: Des Weiteren gelten die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Ergonomischer PC-Arbeitsplatz Diagramm zeigt fünf Bereiche eines ergonomischen PC-Arbeitsplatzes: Bildschirm, Tisch und Stuhl, Beleuchtung, Raumklima und Bewegung/Pausen. Ergonomischer PC-Arbeitsplatz wichtige Bedingungen Bildschirm Oberkante auf Augenhöhe, Abstand ca. 50–70cm, blendfrei aufgestellt Tisch & Stuhl höhenverstellbar, Arme im 90°-Winkel, Füße flach auf dem Boden Beleuchtung blendfrei, ausreichend hell, Tageslicht seitlich einfallend, keine Spiegelungen Raumklima angemessene Temperatur, ausreichend Luftfeuchtigkeit, geringer Lärmpegel Bewegung & Pausen regelmäßige Bildschirmpausen, Haltungswechsel, ggf. Steh-Sitz-Arbeitsplatz Rechtsgrundlage: Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)

Ein ergonomischer Arbeitsplatz beugt Rückenschmerzen, Augenbelastung und anderen Beschwerden vor. Wichtige Bedingungen betreffen mehrere Bereiche:

        1. Bildschirm

    Oberkante des Bildschirms etwa auf Augenhöhe
    Betrachtungsabstand ca. 50–70 cm
    blendfrei aufgestellt (nicht direkt vor oder gegenüber einem Fenster)

    2. Tisch und Stuhl

    höhenverstellbarer Tisch und Stuhl
    Arme im ca. 90°-Winkel auf der Tischplatte/Tastatur
    Füße stehen flach auf dem Boden (ggf. Fußstütze)
    Rückenlehne unterstützt die natürliche Wirbelsäulenkrümmung

    3. Beleuchtung

    ausreichend hell, aber blendfrei
    Tageslicht sollte seitlich einfallen, nicht direkt auf den Bildschirm
    keine störenden Spiegelungen auf dem Monitor

    4. Raumklima

    angemessene Raumtemperatur (meist 20–22 °C empfohlen)
    ausreichende Luftfeuchtigkeit
    geringer Lärmpegel

    5. Bewegung und Pausen

    regelmäßige Bildschirmpausen zur Entlastung der Augen
    Haltungswechsel, idealerweise ein Steh-Sitz-Arbeitsplatz

    Rechtliche Grundlage: In Deutschland regelt die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) die Mindestanforderungen an Bildschirmarbeitsplätze.