Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält im Anhang wesentliche Regelungen zum Einrichten eines Bildschirmarbeitsplatzes.

Insbesondere folgende Punkte sind dabei zu beachten:

ArbStättV Anforderungen an Bildschirm und Tastatur Diagramm zeigt Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an Bildschirme (reflexionsarm, flimmerfrei, neig- und drehbar) und Tastaturen (vom Bildschirm getrennt, neigbar, ausreichend Platz davor, reflexionsarme Oberfläche). Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anhang 6: Bildschirmarbeit Bildschirm reflexionsarme, flimmerfreie und scharfe Darstellung neig- und drehbar aufstellbar Zeichen ausreichend groß und deutlich lesbar Helligkeit/Kontrast einstellbar Tastatur vom Bildschirm getrennt und frei positionierbar neigbar für entspannte Handhaltung ausreichend Platz davor zum Auflegen der Hände reflexionsarme Oberfläche Ziel der Verordnung Vermeidung von Augen- und Haltungsbelastungen bei langfristiger Bildschirmarbeit Grundlage: § 3a ArbStättV i.V.m. Anhang 6
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt in ihrem Anhang 6 konkrete Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.

Anforderungen an den Bildschirm:

Anforderungen an die Tastatur: