Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält im Anhang wesentliche
Regelungen zum Einrichten eines Bildschirmarbeitsplatzes.
Insbesondere folgende Punkte sind dabei zu beachten:
- Die Zeichen auf dem Bildschirm müssen scharf, deutlich und ausreichend
groß dargestellt sein.
- Das Bild muss stabil, flimmerfrei und ohne Verzerrungen dargestellt
werden.
- Die Helligkeit sowie der Kontrast des Bildschirms müssen einstellbar sein.
- Der Bildschirmarbeitsplatz muss so eingerichtet sein, dass er frei von
störenden Reflexionen und Blendungen ist.
- Das Bildschirmgerät muss frei stehen und leicht drehbar sowie neigbar sein.
- Die Tastatur muss vom Bildschirmgerät getrennt und neigbar sein, damit
eine ergonomische Arbeitshaltung eingenommen werden kann.
- Die Tastatur muss eine Auflagemöglichkeit für die Hände bieten.
- Die PC-Tastatur muss eine reflexionsarme Oberfläche besitzen.
- Die Tastaturbeschriftung muss sich vom Untergrund deutlich abheben und
bei normaler Arbeitshaltung lesbar sein.