Jeder kann die Annahme einer Sendung verweigern, wenn
Bei Transportschäden oder Falschlieferungen ist der Händler verpflichtet, kostenneutral die Ware erneut in einwandfreier und richtiger Anzahl zu liefern.
Wichtig: Wenn jemand im Auftrag eines Unternehmens Ware aufgrund von Mängeln ablehnt, muss der Mangel sofort beim Lieferanten angezeigt werden.
1. Transportschaden
Die Verpackung oder die Ware selbst weist äußerlich sichtbare Beschädigungen auf (z. B. eingedrückter Karton, nasse Verpackung).
2. Mengenabweichung
Die gelieferte Menge stimmt nicht mit der bestellten Menge überein (zu viel oder zu wenig).
3. Falsche Ware
Der gelieferte Artikel entspricht nicht dem, was tatsächlich bestellt wurde (falsches Modell, falsche Spezifikation).
4. Fehlende Begleitpapiere
Es liegen kein Lieferschein, keine Rechnung oder keine erforderlichen Zertifikate/Konformitätserklärungen bei.
5. Nicht bestellte Lieferung
Die Ware wurde vom Unternehmen gar nicht bestellt (z. B. Verwechslung beim Lieferanten).
6. Terminüberschreitung
Bei einem vereinbarten Fixtermin (Fixgeschäft) wurde der zugesagte Liefertermin nicht eingehalten – hier kann die Annahme rechtlich verweigert werden.