Jeder kann die Annahme einer Sendung verweigern, wenn

Bei Transportschäden oder Falschlieferungen ist der Händler verpflichtet, kostenneutral die Ware erneut in einwandfreier und richtiger Anzahl zu liefern.

Wichtig: Wenn jemand im Auftrag eines Unternehmens Ware aufgrund von Mängeln ablehnt, muss der Mangel sofort beim Lieferanten angezeigt werden.
Kriterien zur Verweigerung der Warenannahme Diagramm zeigt sechs Gründe, aus denen die Annahme einer Warenlieferung verweigert werden kann: Transportschaden, Mengenabweichung, falsche Ware, beschädigte Verpackung, fehlende Papiere und Terminüberschreitung. Warenannahme verweigern zulässige Gründe Transportschaden äußerlich sichtbare Beschädigung der Verpackung/Ware Mengenabweichung gelieferte Menge stimmt nicht mit Bestellung überein Falsche Ware gelieferter Artikel entspricht nicht der Bestellung Fehlende Begleitpapiere kein Lieferschein/keine Rechnung vorhanden Nicht bestellte Lieferung Ware wurde gar nicht bestellt Terminüberschreitung bei vereinbartem Fixtermin nicht eingehalten Vorgehen bei Verweigerung Mangel auf dem Lieferschein vermerken lassen (Vorbehalt dokumentieren), Fotos als Beweis anfertigen Lieferanten unverzüglich informieren (Rügepflicht, §377 HGB)

Bei der Warenannahme gibt es mehrere Situationen, in denen die Annahme berechtigterweise verweigert werden kann bzw. sollte:




    1. Transportschaden
    Die Verpackung oder die Ware selbst weist äußerlich sichtbare Beschädigungen auf (z. B. eingedrückter Karton, nasse Verpackung).

    2. Mengenabweichung
    Die gelieferte Menge stimmt nicht mit der bestellten Menge überein (zu viel oder zu wenig).

    3. Falsche Ware
    Der gelieferte Artikel entspricht nicht dem, was tatsächlich bestellt wurde (falsches Modell, falsche Spezifikation).

    4. Fehlende Begleitpapiere
    Es liegen kein Lieferschein, keine Rechnung oder keine erforderlichen Zertifikate/Konformitätserklärungen bei.

    5. Nicht bestellte Lieferung
    Die Ware wurde vom Unternehmen gar nicht bestellt (z. B. Verwechslung beim Lieferanten).

    6. Terminüberschreitung
    Bei einem vereinbarten Fixtermin (Fixgeschäft) wurde der zugesagte Liefertermin nicht eingehalten – hier kann die Annahme rechtlich verweigert werden.