In einem Kaufvertrag können abweichend der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder des Handelsgesetzbuchs (HGB) verschiedene Inhalte vertraglich festgelegt werden.

Grundsätzlich sind in §§ 433 bis 453 BGB (Allgemeine Vorschriften zum Kaufvertrag) Dinge geregelt wie:

Wesentliche Bestandteile eines Kaufvertrags Ein Kaufvertrag besteht aus Vertragspartnern, Kaufgegenstand, Kaufpreis sowie Angebot und Annahme, mit gegenseitigen Pflichten von Verkäufer und Käufer. Verkäufer Angebot Käufer Annahme übereinstimmende Willenserklärungen Kaufvertrag (§ 433 BGB) Kaufgegenstand + Kaufpreis müssen bestimmt sein Pflicht Verkäufer Ware übergeben, Eigentum verschaffen, frei von Mängeln Pflicht Käufer Kaufpreis zahlen, Ware abnehmen