In einem Kaufvertrag können abweichend der Regelungen des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder des Handelsgesetzbuchs
(HGB) verschiedene Inhalte vertraglich festgelegt werden.
Grundsätzlich sind in §§ 433 bis 453 BGB (Allgemeine Vorschriften
zum Kaufvertrag) Dinge geregelt wie:
- Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag, z. B.
Eigentumsübertragung, Zahlung des Kaufpreises
- Rechte des Käufers bei Mängeln, z. B. Nacherfüllung,
Minderung
- Garantie, z. B. Garantiedauer über der gesetzlichen
Mängelhaftung (Gewährleistung)
- Haftungsausschluss, z. B. Ausschließung bestimmter
Sacheigenschaften