In einem Vertrag zur Softwareerstellung sollten beispielsweise
folgende Inhalte geregelt sein:
- Vertragsgegenstand (Lastenheft)
- Entwicklung und Herstellung (Pflichtenheft)
- Qualitätsstandard
- Fertigstellungstermin
- Nutzungsrechte
- Haftung
- Abnahme
- Vergütung