IT-Serviceverträge werden individuell zwischen dem
Auftragnehmer und dem Kunden geschlossen. Sie enthalten in
der Regel folgende Angaben:
- Angaben zum Wartungsgegenstand, z. B. Anzahl der IT-
Systeme, Standorte
- Informationen zur Erbringung der Dienstleistungen und
Einsatzzeiten, z. B. Mo - Fr in der Zeit 08:00 - 16:00 Uhr
- Klärung der Mitwirkung des Kunden, Hinweise zur
Erreichbarkeit des Ansprechpartners, z. B. Mobilfunknummer
des Kunden
- Angaben zur Mängelgewährleistung
- Informationen zum Datenschutz und zur Datensicherheit
Regelungen zur Haftung bei Datenverlust
- Höhe der Vergütungen
- Laufzeit und Kündigung des IT-Servicevertrages
- Informationen zu Nebenabreden
- Salvatorische Klausel