Die Prokura (handelsrechtliche Vollmacht) ermächtigt gemäß § 49 Abs. 1 HGB „zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt“. Die Prokura ist eine Art Handlungsvollmacht für Personen im Unternehmen. Sie kann nur vom Inhaber eines Handelsgewerbes oder dessen gesetzlichen Vertreter erteilt werden. Die Prokura ist ab Erteilung rechtskräftig, muss jedoch ins Handelsregister eingetragen werden. Erlischt die Prokura, muss auch das im Handelsregister vermerkt werden. Von der Prokura ausgenommen sind Unterzeichnung von Bilanzen und Steuer- erklärung, Beantragung von Einträgen ins Handelsregister, Erteilung der Prokura, Insolvenzantrag, Auflösung des Handelsgeschäfts, Verkauf oder Belastung von Grundstücken. Letzteres ist zulässig, wenn diese Befugnis besonders erteilt wurde.

Formen der Prokura: (vgl. §§ 48 ff. Handelsgesetzbuch)
Prokura Diagramm zeigt Definition der Prokura, Rechtsgrundlage HGB, Umfang der Vollmacht, Einschränkungen (Grundstücksgeschäfte) und Arten der Prokura: Einzel- und Gesamtprokura. Prokura § 48 ff. HGB Erteilung nur durch den Inhaber/Geschäftsführer persönlich, Eintragung im Handelsregister erforderlich Umfang berechtigt zu (fast) allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften eines Handelsgewerbes Einschränkung Grundstücksgeschäfte (Kauf/Verkauf/Belastung) benötigen eine gesonderte, ausdrückliche Vollmacht Einzelprokura ein Prokurist kann allein handeln Gesamtprokura mehrere Prokuristen müssen gemeinsam handeln
Die Prokura ist eine besondere, gesetzlich geregelte Handlungsvollmacht nach § 48 ff. HGB, die einem Kaufmann/einer Handelsgesellschaft die Vertretung nahezu uneingeschränkt in Geschäftsangelegenheiten erlaubt.

Erteilung:

Die Prokura kann nur vom Inhaber oder der Geschäftsführung persönlich erteilt werden – nicht durch einen anderen Prokuristen. Sie muss zwingend im Handelsregister eingetragen werden, damit sie nach außen (gegenüber Geschäftspartnern) erkennbar und wirksam ist.

Umfang:

Ein Prokurist darf zu fast allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften handeln, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt – z. B. Verträge abschließen, Zahlungen tätigen, Rechtsgeschäfte im Namen des Unternehmens vornehmen.

Wichtige Einschränkung:

Grundstücksgeschäfte (Kauf, Verkauf, Belastung von Immobilien) sind von der Prokura nicht automatisch abgedeckt – hierfür ist eine gesonderte, ausdrückliche Vollmacht nötig.

Arten der Prokura:

Prokura einfach erklärt (FISI)

Was versteht man unter dem Begriff Prokura?

Prokura ist eine sehr große Vollmacht. Der Chef gibt einer Person die Erlaubnis, für das Unternehmen wichtige Entscheidungen zu treffen und Verträge zu unterschreiben.

Einfach gesagt:
Mit einer Prokura darf eine Person fast so handeln wie der Chef.

Was darf ein Prokurist?

Ein Prokurist darf zum Beispiel:

Was darf ein Prokurist NICHT?

Auch ein Prokurist hat Grenzen. Er darf zum Beispiel normalerweise nicht: Diese Entscheidungen darf meistens nur der Inhaber oder Geschäftsführer treffen.

Wer bekommt eine Prokura?

Nicht jeder Mitarbeiter bekommt eine Prokura.

Der Unternehmer oder Geschäftsführer entscheidet, welche Person diese große Vollmacht erhält.

Oft bekommen sie:

Wie unterschreibt ein Prokurist?

Ein Prokurist unterschreibt mit der Abkürzung:

ppa. Max Mustermann

ppa. bedeutet: per procura (mit Prokura).

Beispiel aus dem Alltag

Der Geschäftsführer ist auf einer Geschäftsreise. Ein wichtiger Vertrag muss heute unterschrieben werden. Herr Müller hat Prokura. Er unterschreibt:

ppa. Herr Müller

➡️ Der Vertrag ist für die Firma gültig.

Vergleich der Vollmachten

Abkürzung Bedeutung Wie viel darf die Person?
i. A. im Auftrag Nur einen Auftrag ausführen.
i. V. in Vertretung Den Chef vertreten.
ppa. Prokura Sehr viele wichtige Geschäfte für die Firma erledigen.

Merksatz für die IHK (FISI)

Prokura = sehr große Vollmacht.

Ein Prokurist darf fast alle wichtigen Geschäfte für das Unternehmen erledigen und unterschreibt mit ppa.

Einfach merken 🚀

Begriff Einfach erklärt
Prokura 🏢 Der Chef gibt einer Person eine sehr große Erlaubnis, für die Firma zu handeln.
Prokurist 👔 Die Person, die diese große Vollmacht hat.
ppa. ✍️ Die Abkürzung bei der Unterschrift eines Prokuristen.

Prüfungstipp (IHK)

Prokura = große Vollmacht für das Unternehmen.

Prokurist = Person mit dieser Vollmacht.

ppa. = Abkürzung bei der Unterschrift.