Der Begriff berufliche Fortbildung ist ein Teilbereich der Berufsbildung und im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, um die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten, anzupassen oder eine höherqualifizierte Berufsbildung zu erlangen oder beruflich aufzusteigen.
Anders ist es bei der beruflichen Umschulung. In § 1 Ziele und
Begriffe der Berufsbildung des BBiG Abs. 5 heißt es: „Die
berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen
Tätigkeit befähigen“.
(vgl. § 1 BBiG)
Vertiefung und Erweiterung von Wissen und Fähigkeiten innerhalb des bereits erlernten Berufs. Ziel ist es, sich innerhalb des eigenen Fachgebiets weiterzuqualifizieren, um z. B. eine höhere Position zu erreichen oder neue Spezialisierungen zu erwerben. Beispiele: Meisterprüfung, Fachwirt, Techniker, Fachinformatiker mit Zusatzqualifikation
Das Erlernen eines völlig neuen Berufs, meist weil der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann oder soll (z. B. aus gesundheitlichen Gründen, wegen Wegfalls des Berufsbilds oder aus persönlichem Wunsch nach beruflicher Neuorientierung). Beispiel: Ein gelernter Kfz-Mechaniker lässt sich zum Fachinformatiker umschulen.