Der Begriff berufliche Fortbildung ist ein Teilbereich der Berufsbildung und im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, um die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten, anzupassen oder eine höherqualifizierte Berufsbildung zu erlangen oder beruflich aufzusteigen.

Anders ist es bei der beruflichen Umschulung. In § 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung des BBiG Abs. 5 heißt es: „Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen“.
(vgl. § 1 BBiG)

Berufliche Fortbildung vs. Umschulung Vergleichsdiagramm zeigt Unterschiede zwischen beruflicher Fortbildung (Vertiefung/Erweiterung im erlernten Beruf) und beruflicher Umschulung (Erlernen eines neuen Berufs). Fortbildung Vertiefung im erlernten Beruf Umschulung Erlernen eines neuen Berufs Ziel Wissen/Fähigkeiten im bestehenden Beruf erweitern Ziel vollständiger Berufswechsel, neue Qualifikation Beispiel Meister, Fachwirt, Techniker Beispiel z.B. vom Kfz-Mechaniker zum IT-Fachinformatiker Gemeinsamkeit beide dienen der beruflichen Weiterentwicklung/Anpassung
Beide Begriffe beschreiben Formen der beruflichen Weiterentwicklung, unterscheiden sich aber deutlich in ihrem Ziel:

Berufliche Fortbildung

Vertiefung und Erweiterung von Wissen und Fähigkeiten innerhalb des bereits erlernten Berufs. Ziel ist es, sich innerhalb des eigenen Fachgebiets weiterzuqualifizieren, um z. B. eine höhere Position zu erreichen oder neue Spezialisierungen zu erwerben. Beispiele: Meisterprüfung, Fachwirt, Techniker, Fachinformatiker mit Zusatzqualifikation

Berufliche Umschulung

Das Erlernen eines völlig neuen Berufs, meist weil der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann oder soll (z. B. aus gesundheitlichen Gründen, wegen Wegfalls des Berufsbilds oder aus persönlichem Wunsch nach beruflicher Neuorientierung). Beispiel: Ein gelernter Kfz-Mechaniker lässt sich zum Fachinformatiker umschulen.

Kernunterschied:

"Fortbildung = im Beruf bleiben und vertiefen
– Umschulung = neuen Beruf lernen!"