Nach erbrachter Leistungserbringung muss der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer eine Teil- oder Vollabnahme verein- baren. Der Auftragnehmer überprüft alle Positionen des Auftrages auf korrekte und funktionelle Umsetzung und beide Parteien fertigen zu diesem Zweck gemeinsam ein Abnahme- protokoll an.
In diesem Abnahmeprotokoll werden folgende Dinge protokolliert: