Folgende Merkmale gelten für eine Europäische
Gesellschaft (SE):
Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Sie ist eine Kapitalgesellschaft.
Das Mindestkapital beträgt 120.000 Euro.
Jeder Aktionär haftet nur bis zur Höhe des von ihm
gezeichneten Kapitals.
Die Geschäftsführung kann auf 2 Arten erfolgen:
Monistisches System
Dualistisches System
SE = Societas Europaea – Europäische Gesellschaft
Die SE ist eine supranationale Unternehmensform, die in der gesamten EU einheitlich geregelt ist – ein Unternehmen kann damit in allen EU-Staaten unter derselben Rechtsform operieren.
Die wichtigsten Merkmale der SE:
EU-einheitliche Rechtsform – Die SE basiert auf EU-Recht (Verordnung 2157/2001) und gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten gleich. Kein nationaler Rechtsunterschied mehr.
Mindestkapital 120.000 € – Wie eine deutsche Aktiengesellschaft, aber EU-weit gültig. Anteile werden als Aktien ausgegeben.
Sitz frei verlegbar – Der Firmensitz kann innerhalb der EU verlegt werden, ohne das Unternehmen aufzulösen und neu zu gründen – großer Vorteil gegenüber nationalen Rechtsformen.
Arbeitnehmermitbestimmung – Vor der Gründung müssen die Arbeitnehmerrechte verhandelt werden. Das Mitbestimmungsmodell wird vertraglich festgelegt.
Zwei Leitungsstrukturen wählbar – Dualistisch (Vorstand + Aufsichtsrat, wie deutsche AG) oder monistisch (nur ein Verwaltungsrat, wie in vielen anderen EU-Ländern üblich).
Gründung nur mit EU-Bezug – Mindestens zwei Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten müssen beteiligt sein (Verschmelzung, Holding, Tochter oder Umwandlung).