Folgende Merkmale gelten für eine Europäische Gesellschaft (SE):

Societas Europaea – Merkmale Merkmale der Europäischen Gesellschaft SE: Rechtsgrundlage, Mindestkapital, Sitz, Mitbestimmung und Struktur SE – Societas Europaea Europäische Aktiengesellschaft ⚖️ Rechtsgrundlage EU-Verordnung Nr. 2157/2001 Gilt einheitlich in allen EU-Staaten 💶 Mindestkapital 120.000 € Grundkapital (wie AG, aber EU-weit) 🌍 Sitz & Verlegung Sitz muss in der EU liegen Kann ohne Neugründung verlegt werden 👥 Arbeitnehmermitbestimmung Verhandlung mit Arbeitnehmern vor Gründung verpflichtend 🏗 Leitungsstruktur (Wahl) Dualistisch: Vorstand + Aufsichtsrat (wie deutsche AG) Monistisch: nur Verwaltungsrat 🏢 Gründungswege Verschmelzung, Holding-SE, Tochter-SE, Umwandlung mind. 2 EU-Staaten beteiligt SE vs. AG: AG gilt nur in Deutschland – SE gilt EU-weit, Sitz frei verlegbar, einheitliches Recht

SE = Societas Europaea – Europäische Gesellschaft

Die SE ist eine supranationale Unternehmensform, die in der gesamten EU einheitlich geregelt ist – ein Unternehmen kann damit in allen EU-Staaten unter derselben Rechtsform operieren.

Die wichtigsten Merkmale der SE: