Folgende Merkmale gelten für eine Europäische Gesellschaft (SE):

Societas Europaea – Merkmale Merkmale der Europäischen Gesellschaft SE: Rechtsgrundlage, Mindestkapital, Sitz, Mitbestimmung und Struktur SE – Societas Europaea Europäische Aktiengesellschaft ⚖️ Rechtsgrundlage EU-Verordnung Nr. 2157/2001 Gilt einheitlich in allen EU-Staaten 💶 Mindestkapital 120.000 € Grundkapital (wie AG, aber EU-weit) 🌍 Sitz & Verlegung Sitz muss in der EU liegen Kann ohne Neugründung verlegt werden 👥 Arbeitnehmermitbestimmung Verhandlung mit Arbeitnehmern vor Gründung verpflichtend 🏗 Leitungsstruktur (Wahl) Dualistisch: Vorstand + Aufsichtsrat (wie deutsche AG) Monistisch: nur Verwaltungsrat 🏢 Gründungswege Verschmelzung, Holding-SE, Tochter-SE, Umwandlung mind. 2 EU-Staaten beteiligt SE vs. AG: AG gilt nur in Deutschland – SE gilt EU-weit, Sitz frei verlegbar, einheitliches Recht

SE = Societas Europaea – Europäische Gesellschaft

Die SE ist eine supranationale Unternehmensform, die in der gesamten EU einheitlich geregelt ist – ein Unternehmen kann damit in allen EU-Staaten unter derselben Rechtsform operieren.

Die wichtigsten Merkmale der SE:

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Europäische Gesellschaft (SE)

SE steht für Societas Europaea und bedeutet „Europäische Gesellschaft“.

Eine SE ist eine europäische Rechtsform für Unternehmen, ähnlich wie eine GmbH oder eine AG. Sie eignet sich besonders für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind.

Vergleich mit anderen Rechtsformen

Wichtige Merkmale der SE

Einfaches Beispiel

Ein Unternehmen kann beispielsweise als Muster GmbH oder als Muster SE organisiert sein.

Der wichtigste Unterschied ist: Die GmbH ist eine nationale Rechtsform, während die SE eine europäische Rechtsform ist.

Merksatz

SE = europäische Rechtsform für international tätige Unternehmen; Mindestkapital 120.000 €.