Vor der Außerbetriebnahme von IT-Systemen ist
folgendes zu beachten:
rechtzeitige Ankündigung der Maßnahme an das Personal
oder den Kunden
Bereitstellung von Alternativ- und Backupsystemen
Datenarchivierung unter Beachtung des Datenschutzes
(Aufbewahrungsfristen beachten)
mögliche Migration der Kundendaten auf neues IT-System
Schulung des Personals oder des Kunden, wenn es
Neuerungen auf dem neuen IT-System gibt
Validierung der migrierten Daten, bevor altes IT-System außer
Betrieb genommen wird
Fachgerechte Vernichtung und Entsorgung der Datenträger
durch zertifiziertes Unternehmen, nach z. B.
DoD 5220.22-M-Standard
Fachgerechte Entsorgung oder Wiederaufbereitung der IT-
Hardware
Bei der Außerbetriebnahme müssen Daten, Lizenzen, Hardware und Dokumentation systematisch abgearbeitet werden – unsachgemäße Entsorgung kann rechtliche und sicherheitstechnische Folgen haben.
Prüfungs-Merksatz: Außerbetriebnahme = Backup → Löschen → Lizenzen → Entsorgen → Dokumentieren – in dieser Reihenfolge, nichts vergessen.