Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) dienen dem Schutz
personenbezogener Daten gemäß DSGVO. Sie sollen die Schutzziele
Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sicherstellen.
1. Technische Maßnahmen (3 Beispiele)
- Verschlüsselung (z. B. Festplatten- oder Datenverschlüsselung)
- Verschlüsselung (z. B. Festplatten- oder Datenverschlüsselung)
- Authentifizierungssysteme (z. B. MFA, starke Passwörter)
- Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis
- Anonymisierung und Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten
2. Organisatorische Maßnahmen (3 Beispiele)
- Zugang und Zugriffskontrollen (Nur berechtigte Personen dürfen Daten sehen)
- Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter
- Verpflichtung auf Vertraulichkeit (z. B. Geheimhaltungsvereinbarungen)
- Alarmanlagen (z. B. Geheimhaltungsvereinbarungen)
- bauliche Absicherung von kritischen Bereichen
Übersicht
| Technische Maßnahmen |
Organisatorische Maßnahmen |
| Verschlüsselung |
Zugriffsrechte regeln |
| Firewall |
Schulungen |
| MFA / starke Passwörter |
Vertraulichkeitsvereinbarungen |
Merksatz für die FISI-Prüfung:
Technisch = Systeme schützen (z. B. Firewall, Verschlüsselung, MFA)
Organisatorisch = Regeln und Verhalten (z. B. Schulung, Zugriff, Verträge)
Typische Prüfungsantwort
Technische Maßnahmen sind zum Beispiel Verschlüsselung, Firewalls und
Authentifizierungsverfahren wie Multi-Faktor-Authentifizierung.
Organisatorische Maßnahmen sind zum Beispiel Zugriffsbeschränkungen,
Datenschutzschulungen und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf
Vertraulichkeit.
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