```html id="stand_der_technik" Stand der Technik (DSGVO)

Stand der Technik (DSGVO)

Der Begriff „Stand der Technik“ ist ein wichtiger Maßstab in der DSGVO, insbesondere bei technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).

Definition

„Stand der Technik“ bedeutet, dass Sicherheitsmaßnahmen dem aktuell fortschrittlichsten Entwicklungsstand entsprechen, der in der Praxis als sicher und erprobt gilt. Dabei müssen wirtschaftlich angemessene und verfügbare Technologien berücksichtigt werden.

Was bedeutet das konkret?

Beispiele

Aktueller Stand der Technik:
✔ AES-Verschlüsselung
✔ Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)
✔ moderne Firewalls / Intrusion Detection Systeme
Nicht mehr Stand der Technik:
✘ einfache Klartext-Passwörter
✘ veraltete Verschlüsselung (z. B. DES)
✘ ungeschützte WLAN-Netze

Warum ist das wichtig?

DSGVO → fordert geeignete TOM → nach „Stand der Technik“

Unternehmen müssen ihre Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und an den technischen Fortschritt anpassen.

Merksatz für die FISI-Prüfung:

„Stand der Technik“ bedeutet aktuelle, bewährte und wirksame Sicherheitsmaßnahmen, die dem technischen Fortschritt entsprechen und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Typische Prüfungsantwort

Unter „Stand der Technik“ versteht man in der DSGVO den aktuellen Entwicklungsstand von Technik und Verfahren, der in der Praxis als sicher und bewährt gilt. Sicherheitsmaßnahmen müssen diesem Stand entsprechen und regelmäßig an neue Entwicklungen angepasst werden.
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