Stand der Technik (DSGVO)
Der Begriff „Stand der Technik“ ist ein wichtiger Maßstab in der DSGVO,
insbesondere bei technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
Definition
„Stand der Technik“ bedeutet, dass Sicherheitsmaßnahmen
dem aktuell fortschrittlichsten Entwicklungsstand entsprechen,
der in der Praxis als sicher und erprobt gilt.
Dabei müssen wirtschaftlich angemessene und verfügbare Technologien
berücksichtigt werden.
Was bedeutet das konkret?
- Es müssen moderne und wirksame Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden.
- Veraltete oder unsichere Technologien sind nicht ausreichend.
- Es gilt ein Vergleich mit dem aktuellen technischen Fortschritt.
- Die Maßnahmen müssen praktisch erprobt und bewährt sein.
- Auch Wirtschaftlichkeit wird berücksichtigt (kein „unnötig teures Maximum“).
Beispiele
Aktueller Stand der Technik:
✔ AES-Verschlüsselung
✔ Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)
✔ moderne Firewalls / Intrusion Detection Systeme
Nicht mehr Stand der Technik:
✘ einfache Klartext-Passwörter
✘ veraltete Verschlüsselung (z. B. DES)
✘ ungeschützte WLAN-Netze
Warum ist das wichtig?
DSGVO → fordert geeignete TOM → nach „Stand der Technik“
Unternehmen müssen ihre Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen
und an den technischen Fortschritt anpassen.
Merksatz für die FISI-Prüfung:
„Stand der Technik“ bedeutet aktuelle, bewährte und wirksame Sicherheitsmaßnahmen,
die dem technischen Fortschritt entsprechen und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Typische Prüfungsantwort
Unter „Stand der Technik“ versteht man in der DSGVO den aktuellen
Entwicklungsstand von Technik und Verfahren, der in der Praxis als
sicher und bewährt gilt. Sicherheitsmaßnahmen müssen diesem Stand
entsprechen und regelmäßig an neue Entwicklungen angepasst werden.
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