```html id="anonymisierung_pseudonymisierung" Anonymisierung vs. Pseudonymisierung

Anonymisierung vs. Pseudonymisierung

Beide Verfahren dienen dem Schutz personenbezogener Daten, unterscheiden sich jedoch grundlegend in der Möglichkeit, eine Person wieder zu identifizieren.

Grundprinzip

Identifizierbarkeit der Person entscheidet über den Unterschied

1. Anonymisierung

Bei der Anonymisierung werden personenbezogene Daten so verändert, dass die betroffene Person nicht mehr identifizierbar ist – auch nicht mit zusätzlichen Informationen.
Beispiel:
Aus „Max Müller, 25 Jahre, Berlin“ wird „Person zwischen 20–30 Jahren aus einer Großstadt“.

2. Pseudonymisierung

Bei der Pseudonymisierung werden personenbezogene Daten so ersetzt, dass die Identität ohne zusätzliche Informationen nicht direkt erkennbar ist, aber eine Wiederherstellung möglich bleibt.
Beispiel:
„Max Müller“ wird zu „User_4711“, und die Zuordnung wird in einer separaten Tabelle gespeichert.

Vergleich

Anonymisierung Pseudonymisierung
Keine Identifikation möglich Identifikation mit Zusatzinfo möglich
Kein Personenbezug mehr Weiterhin personenbezogen
Nicht mehr DSGVO-pflichtig Weiterhin DSGVO-relevant
Unwiderruflich Reversibel
Merksatz für die FISI-Prüfung:

Anonymisierung = Person ist dauerhaft nicht mehr identifizierbar
Pseudonymisierung = Person ist nur versteckt, aber wieder erkennbar mit Zusatzinfos

Typische Prüfungsantwort

Bei der Anonymisierung werden personenbezogene Daten so verändert, dass kein Personenbezug mehr hergestellt werden kann. Bei der Pseudonymisierung werden Daten so verändert, dass die Identität ohne zusätzliche Informationen nicht direkt erkennbar ist, jedoch weiterhin wiederhergestellt werden kann.
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