Anonymisierung vs. Pseudonymisierung
Beide Verfahren dienen dem Schutz personenbezogener Daten,
unterscheiden sich jedoch grundlegend in der Möglichkeit,
eine Person wieder zu identifizieren.
Grundprinzip
Identifizierbarkeit der Person entscheidet über den Unterschied
1. Anonymisierung
Bei der Anonymisierung werden personenbezogene Daten so verändert,
dass die betroffene Person nicht mehr identifizierbar ist –
auch nicht mit zusätzlichen Informationen.
- Kein Rückschluss auf eine Person möglich
- Kein Personenbezug mehr vorhanden
- Fällt nicht mehr unter die DSGVO
Beispiel:
Aus „Max Müller, 25 Jahre, Berlin“ wird „Person zwischen 20–30 Jahren aus einer Großstadt“.
2. Pseudonymisierung
Bei der Pseudonymisierung werden personenbezogene Daten so ersetzt,
dass die Identität ohne zusätzliche Informationen nicht direkt erkennbar ist,
aber eine Wiederherstellung möglich bleibt.
- Identität wird durch ein Pseudonym ersetzt
- Zusatzinformationen werden getrennt aufbewahrt
- Rückverfolgung ist möglich
- Gilt weiterhin als personenbezogenes Datum (DSGVO gilt weiter)
Beispiel:
„Max Müller“ wird zu „User_4711“, und die Zuordnung wird in einer separaten Tabelle gespeichert.
Vergleich
| Anonymisierung |
Pseudonymisierung |
| Keine Identifikation möglich |
Identifikation mit Zusatzinfo möglich |
| Kein Personenbezug mehr |
Weiterhin personenbezogen |
| Nicht mehr DSGVO-pflichtig |
Weiterhin DSGVO-relevant |
| Unwiderruflich |
Reversibel |
Merksatz für die FISI-Prüfung:
Anonymisierung = Person ist dauerhaft nicht mehr identifizierbar
Pseudonymisierung = Person ist nur versteckt, aber wieder erkennbar mit Zusatzinfos
Typische Prüfungsantwort
Bei der Anonymisierung werden personenbezogene Daten so verändert,
dass kein Personenbezug mehr hergestellt werden kann.
Bei der Pseudonymisierung werden Daten so verändert, dass die
Identität ohne zusätzliche Informationen nicht direkt erkennbar ist,
jedoch weiterhin wiederhergestellt werden kann.
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