```html Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt

Jegliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten, außer die die Einwilligung des Betroffenen liegt vor oder eine gesetzliche Regelung ist in Kraft

Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt

Das Datenschutzrecht basiert auf dem Grundsatz: "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt". Dieses Prinzip ist ein zentrales Fundament der DSGVO.

Definition

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten. Sie ist nur dann erlaubt, wenn eine gesetzliche Grundlage oder eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
Datenverarbeitung ❌ Verboten



Gesetzliche Erlaubnis oder Einwilligung vorhanden?



Ja ✅ Erlaubt
Nein ❌ Verboten

Wann ist die Verarbeitung erlaubt?

Erlaubnisgrund Beispiel
Einwilligung Kunde stimmt dem Newsletter zu.
Vertragserfüllung Versand einer Online-Bestellung.
Gesetzliche Verpflichtung Speicherung von Rechnungen nach Steuerrecht.
Berechtigtes Interesse Videoüberwachung zum Schutz vor Diebstahl.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen möchte die E-Mail-Adresse eines Kunden für Werbezwecke nutzen.

Warum gibt es dieses Prinzip?

Personen sollen selbst bestimmen können, wer ihre Daten nutzt. Unternehmen dürfen personenbezogene Daten nicht beliebig sammeln, speichern oder weitergeben.

Bezug zur DSGVO

Das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt ergibt sich insbesondere aus Art. 6 DSGVO. Dort werden die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt.

Merksatz für die FISI-Prüfung:

Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine gesetzliche Erlaubnis oder eine Einwilligung vorliegt. Ohne Rechtsgrundlage ist die Verarbeitung verboten.

Typische Prüfungsfrage

Was bedeutet das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt im Datenschutz?

Musterantwort:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten. Sie ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Grundlage oder die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

Prüfungstipp

Wenn in der Prüfung nach dem Grundprinzip der DSGVO gefragt wird, reicht meist folgender Satz:

"Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine Rechtsgrundlage oder eine Einwilligung vorliegt."

``` ### FISI-Kurzantwort (zum Auswendiglernen) **Frage:** Erklären Sie das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. **Antwort:** > Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten. Sie ist nur dann erlaubt, wenn eine gesetzliche Grundlage (z. B. Vertrag oder gesetzliche Pflicht) oder eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. 💡 Prüfungsstichworte: * Grundsätzlich verboten * Gesetzliche Grundlage erforderlich * Oder Einwilligung erforderlich * Art. 6 DSGVO * Schutz personenbezogener Daten