Jegliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten, außer die die Einwilligung des Betroffenen liegt vor oder eine gesetzliche Regelung ist in Kraft
Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt
Das Datenschutzrecht basiert auf dem Grundsatz:
"Verbot mit Erlaubnisvorbehalt".
Dieses Prinzip ist ein zentrales Fundament der DSGVO.
Definition
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten.
Sie ist nur dann erlaubt, wenn eine gesetzliche Grundlage
oder eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
Datenverarbeitung ❌ Verboten
↓
Gesetzliche Erlaubnis oder Einwilligung vorhanden?
↓
Ja ✅ Erlaubt
Nein ❌ Verboten
Wann ist die Verarbeitung erlaubt?
| Erlaubnisgrund |
Beispiel |
| Einwilligung |
Kunde stimmt dem Newsletter zu. |
| Vertragserfüllung |
Versand einer Online-Bestellung. |
| Gesetzliche Verpflichtung |
Speicherung von Rechnungen nach Steuerrecht. |
| Berechtigtes Interesse |
Videoüberwachung zum Schutz vor Diebstahl. |
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen möchte die E-Mail-Adresse eines Kunden
für Werbezwecke nutzen.
- Hat der Kunde zugestimmt? → ✅ erlaubt
- Hat der Kunde nicht zugestimmt? → ❌ nicht erlaubt
Warum gibt es dieses Prinzip?
Personen sollen selbst bestimmen können, wer ihre Daten nutzt.
Unternehmen dürfen personenbezogene Daten nicht beliebig sammeln,
speichern oder weitergeben.
Bezug zur DSGVO
Das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt ergibt sich insbesondere
aus Art. 6 DSGVO. Dort werden die Rechtsgrundlagen für die
Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt.
Merksatz für die FISI-Prüfung:
Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden,
wenn eine gesetzliche Erlaubnis oder eine Einwilligung vorliegt.
Ohne Rechtsgrundlage ist die Verarbeitung verboten.
Typische Prüfungsfrage
Was bedeutet das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt im Datenschutz?
Musterantwort:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten.
Sie ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Grundlage oder die
Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
Prüfungstipp
Wenn in der Prüfung nach dem Grundprinzip der DSGVO gefragt wird,
reicht meist folgender Satz:
"Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden,
wenn eine Rechtsgrundlage oder eine Einwilligung vorliegt."
```
### FISI-Kurzantwort (zum Auswendiglernen)
**Frage:** Erklären Sie das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt.
**Antwort:**
> Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten. Sie ist nur dann erlaubt, wenn eine gesetzliche Grundlage (z. B. Vertrag oder gesetzliche Pflicht) oder eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
💡 Prüfungsstichworte:
* Grundsätzlich verboten
* Gesetzliche Grundlage erforderlich
* Oder Einwilligung erforderlich
* Art. 6 DSGVO
* Schutz personenbezogener Daten