```html id="spamfilter_email_pruefung_dsgvo" E-Mail-Prüfung durch Spamfilter / Administrator

Überprüfung von E-Mails durch Spamfilter / Administrator

Die Überprüfung von E-Mails auf unerwünschte Inhalte ist aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen erlaubt.

Grundsatz

E-Mails unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und dem Datenschutz. Eine inhaltliche Prüfung ist nur erlaubt, wenn eine rechtliche Grundlage besteht oder eine Einwilligung vorliegt.

Erlaubte Voraussetzungen

Wichtige Einschränkungen

Spamfilter vs. Administrator

Spamfilter Administrator
Automatische Prüfung von E-Mails Manuelle oder administrative Einsicht
Filterung von Spam und Malware Nur bei berechtigtem Anlass
Technische Sicherheitsmaßnahme Strengere rechtliche Voraussetzungen
Merksatz für die FISI-Prüfung:

E-Mail-Überprüfung ist nur erlaubt bei Einwilligung, berechtigtem Interesse oder technischer Notwendigkeit zur IT-Sicherheit.

Typische Prüfungsantwort

Die Überprüfung von E-Mails auf unerwünschte Inhalte ist nur erlaubt, wenn eine rechtliche Grundlage wie die Einwilligung der Nutzer, ein berechtigtes Interesse des Unternehmens oder eine technische Notwendigkeit zur IT-Sicherheit (z. B. Spam- und Virenschutz) vorliegt. Dabei müssen Datenschutz und Fernmeldegeheimnis beachtet werden.
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