Das Grundprinzip der Zweckbindung besagt, dass personen- bezogene Daten nur für den Zweck verwendet werden dürfen, für den sie erhoben worden sind. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig. Hierbei dürfen nur die Daten erfasst werden, welche auch wirklich für den genannten Zweck benötigt werden.

Das Ziel des Prinzips der Datenminimierung und Speicherbegrenzung ist es, möglichst wenig personenbezogenen Dates zu verarbeiten. Wenn die personenbezogenen Daten für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sin müssen diese gelöscht werden.

DSGVO Grundprinzipien: Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung Die drei Prinzipien bauen aufeinander auf: Zweck bestimmt welche Daten, Datenminimierung begrenzt die Menge, Speicherbegrenzung die Dauer 1. Zweckbindung Art. 5 Abs. 1b DSGVO ❓ Wozu werden die Daten gesammelt? Daten dürfen nur für den festgelegten Zweck verwendet werden – nicht für andere Zwecke bestimmt 2. Datenminimierung Art. 5 Abs. 1c DSGVO ❓ Wie viele Daten werden gesammelt? Nur so viele Daten wie für den Zweck notwendig – nicht mehr begrenzt 3. Speicherbegrenzung Art. 5 Abs. 1e DSGVO ❓ Wie lange werden Daten gespeichert? Daten nur so lange aufbewahren wie der Zweck es erfordert – dann löschen Zusammenhang: Die drei Prinzipien bauen aufeinander auf Der Zweck bestimmt, welche Daten nötig sind (Minimierung) – und wie lange sie gespeichert bleiben dürfen (Speicherbegrenzung)

1. Zweckbindung – Daten dürfen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden. Wer eine E-Mail-Adresse für eine Bestellbestätigung sammelt, darf sie nicht für Werbung verwenden.

2. Datenminimierung – Es dürfen nur so viele Daten gesammelt werden, wie für den Zweck wirklich nötig sind. Ein Online-Shop braucht die Lieferadresse – aber nicht das Geburtsdatum oder die Telefonnummer (wenn nicht nötig).

3. Speicherbegrenzung – Daten dürfen nur so lange gespeichert bleiben, wie der Zweck besteht. Ist der Zweck erfüllt (z. B. Bestellung abgewickelt, Garantie abgelaufen), müssen die Daten gelöscht werden.

Merksatz: Zweck = Warum. Minimierung = Was & Wie viel. Speicherbegrenzung = Wie lange. Kein Zweck → keine Daten → keine Speicherung.

Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung

Diese drei Datenschutzprinzipien gehören zu den Grundsätzen der DSGVO (Art. 5 DSGVO) und stehen in engem Zusammenhang.

1. Prinzip der Zweckbindung

Personenbezogene Daten dürfen nur für einen vorher festgelegten, eindeutigen und rechtmäßigen Zweck erhoben und verarbeitet werden.

Beispiel:

Ein Online-Shop erhebt die Lieferadresse, um die Ware zu versenden. Die Adresse darf nicht einfach für Werbung verwendet werden.

2. Prinzip der Datenminimierung

Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für den festgelegten Zweck tatsächlich erforderlich sind.

Beispiel:

Für den Versand eines Pakets werden Name und Adresse benötigt, aber nicht die Religionszugehörigkeit oder das Geburtsdatum.

3. Prinzip der Speicherbegrenzung

Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den jeweiligen Zweck benötigt werden.

Beispiel:

Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen müssen Daten gelöscht oder anonymisiert werden.

Zusammenhang der drei Prinzipien

Zweck festlegen 🎯



Nur notwendige Daten erheben 📋



Daten nur so lange speichern wie nötig ⏳
Zusammenhang:

Beispiel aus der Praxis

Datenschutzprinzip Beispiel Online-Shop
Zweckbindung Lieferung der bestellten Ware
Datenminimierung Nur Name und Adresse erfassen
Speicherbegrenzung Daten nach Ablauf der Fristen löschen
Merksatz für die FISI-Prüfung:

Zuerst wird der Zweck festgelegt, dann werden nur die dafür notwendigen Daten erhoben und diese werden nur so lange gespeichert, wie sie für diesen Zweck erforderlich sind.

Typische Prüfungsfrage

Erläutern Sie den Zusammenhang zwischen Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung.

Musterantwort:
Die Zweckbindung legt fest, wofür personenbezogene Daten verwendet werden dürfen. Aus diesem Zweck ergibt sich, welche Daten überhaupt benötigt werden (Datenminimierung). Die erhobenen Daten dürfen anschließend nur so lange gespeichert werden, wie sie für diesen Zweck erforderlich sind (Speicherbegrenzung).

``` ### FISI-Kurzantwort (zum Auswendiglernen) **Frage:** Erläutern Sie den Zusammenhang zwischen dem Prinzip der Zweckbindung, dem Prinzip der Datenminimierung und der Speicherbegrenzung. **Antwort:** > Die Zweckbindung legt fest, zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Daraus ergibt sich, welche Daten tatsächlich benötigt werden (Datenminimierung). Die Daten dürfen anschließend nur so lange gespeichert werden, wie sie für diesen Zweck erforderlich sind (Speicherbegrenzung). ### Prüfungsformel 📝 **Zweck festlegen → nur notwendige Daten erheben → Daten rechtzeitig löschen** Das ist eine sehr typische IHK-/FISI-Antwort und reicht in vielen Prüfungen bereits für die volle Punktzahl.