Zwei weitere DSGVO-Grundsätze

DSGVO: Transparenz und Richtigkeit Transparenz bedeutet offene Kommunikation über Datenverarbeitung, Richtigkeit bedeutet korrekte und aktuelle Daten Transparenz – Art. 5 Abs. 1a DSGVO Betroffene müssen wissen: Wer, Was, Warum, Wie lange 📋 Datenschutzerklärung veröffentlichen 📢 Betroffene informieren (Art. 13/14) 👁 Auskunftsrecht auf Anfrage (Art. 15) Beispiel: Website-Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Einwilligungsformular Richtigkeit – Art. 5 Abs. 1d DSGVO Daten müssen korrekt und aktuell sein ✏️ Falsche Daten sofort berichtigen 🗑 Veraltete Daten löschen/aktualisieren ⚖️ Berichtigungsrecht (Art. 16) Beispiel: Adressänderung nach Umzug, falscher Name korrigieren

Transparenz (Art. 5 Abs. 1a DSGVO) – Betroffene Personen müssen jederzeit nachvollziehen können, wer ihre Daten verarbeitet, welche Daten das sind, warum sie verarbeitet werden und wie lange. Unternehmen müssen aktiv informieren – z. B. durch eine Datenschutzerklärung auf der Website oder einen Cookie-Banner. Auf Anfrage hat jede Person das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO).

Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1d DSGVO) – Gespeicherte Daten müssen sachlich korrekt und aktuell sein. Falsche Daten müssen unverzüglich berichtigt oder gelöscht werden. Betroffene haben das Recht, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen (Art. 16 DSGVO – Berichtigungsrecht).



| Merkmal               | Transparenz                    | Richtigkeit |
|-----------------------|--------------------------------|-------------|
| Kernfrage             | Weiß die Person, was passiert? | Stimmen die Daten noch? |
| Pflicht               | Informieren & Auskunft geben   | Korrigieren & Aktualisieren |
| Betroffenenrecht      | Auskunftsrecht (Art. 15)       | Berichtigungsrecht (Art. 16) |
| Beispiel              | Datenschutzerklärung           | Adresse nach Umzug ändern |


**Merksatz:** Transparenz = die Person weiß **was** gespeichert ist. Richtigkeit = das Gespeicherte **stimmt auch**.
    

Grundsatz der Transparenz und Grundsatz der Richtigkeit

Der Grundsatz der Transparenz und der Grundsatz der Richtigkeit gehören zu den Datenschutzgrundsätzen aus Art. 5 DSGVO. Beide dienen dem Schutz personenbezogener Daten.

1. Grundsatz der Transparenz

Personen müssen nachvollziehen können, welche Daten über sie erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Verarbeitung muss offen, verständlich und nachvollziehbar erfolgen.

Was bedeutet das konkret?

Beispiel:
Ein Online-Shop informiert seine Kunden in einer Datenschutzerklärung, welche Daten gespeichert werden und wofür diese verwendet werden.

2. Grundsatz der Richtigkeit

Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig, aktuell und vollständig sein. Falsche Daten müssen berichtigt oder gelöscht werden.

Was bedeutet das konkret?

Beispiel:
Ein Mitarbeiter zieht um. Die Personalabteilung muss die neue Adresse eintragen, damit die gespeicherten Daten korrekt bleiben.

Zusammenhang der beiden Grundsätze

Transparenz 👁️

Betroffene wissen, welche Daten gespeichert werden



Richtigkeit ✔️

Betroffene können Fehler erkennen und eine Korrektur verlangen
Zusammenhang:
Durch Transparenz erfahren Betroffene, welche Daten verarbeitet werden. Dadurch können sie überprüfen, ob diese Daten richtig sind, und gegebenenfalls eine Berichtigung verlangen.

Praxisbeispiel

Grundsatz Praxisbeispiel
Transparenz Datenschutzerklärung informiert über die Datenverarbeitung.
Richtigkeit Falsche Adresse eines Kunden wird korrigiert.
Merksatz für die FISI-Prüfung:

Transparenz bedeutet, dass die Datenverarbeitung nachvollziehbar ist. Richtigkeit bedeutet, dass die gespeicherten Daten korrekt und aktuell sind.

Typische Prüfungsfrage

Erläutern Sie den Grundsatz der Transparenz und den Grundsatz der Richtigkeit im Datenschutz.

Musterantwort:
Der Grundsatz der Transparenz verlangt, dass Betroffene klar und verständlich darüber informiert werden, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Der Grundsatz der Richtigkeit verlangt, dass personenbezogene Daten korrekt, aktuell und vollständig sind. Fehlerhafte Daten müssen berichtigt oder gelöscht werden.

``` ## FISI-Kurzantwort (zum Auswendiglernen) **Frage:** Erläutern Sie den Grundsatz der Transparenz und den Grundsatz der Richtigkeit im Datenschutz. **Antwort:** > Der Grundsatz der Transparenz besagt, dass Betroffene verständlich darüber informiert werden müssen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck. > Der Grundsatz der Richtigkeit besagt, dass personenbezogene Daten korrekt, aktuell und vollständig sein müssen. Fehlerhafte Daten sind zu berichtigen oder zu löschen. ### Prüfungsformel 📝 **Transparenz = Datenverarbeitung nachvollziehbar** **Richtigkeit = Daten korrekt und aktuell** ### Wichtige Stichworte für die FISI-Prüfung * Art. 5 DSGVO * Transparenz * Verständliche Information * Datenschutzerklärung * Nachvollziehbarkeit * Korrekte Daten * Aktuelle Daten * Berichtigung * Löschung fehlerhafter Daten 💡 Eine typische IHK-Antwort besteht oft nur aus 3–4 Sätzen und enthält die Schlüsselwörter **„verständlich informieren“**, **„nachvollziehbar“**, **„korrekt“**, **„aktuell“** und **„berichtigen“**.