Die DSGVO unterscheidet zwischen normalen personenbezogenen Daten und besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. Diese werden in Art. 9 DSGVO als "besondere Kategorien personenbezogener Daten" bezeichnet.
| Besondere Kategorie | Beispiel |
|---|---|
| Rassische oder ethnische Herkunft | Abstammung |
| Politische Meinungen | Parteizugehörigkeit |
| Religiöse Überzeugungen | Religionszugehörigkeit |
| Gewerkschaftszugehörigkeit | Ver.di-Mitgliedschaft |
| Genetische Daten | DNA-Analyse |
| Biometrische Daten | Fingerabdruck |
| Gesundheitsdaten | Krankheitsakte |
| Sexualleben / sexuelle Orientierung | Angaben zur Orientierung |
Ein Missbrauch dieser Daten könnte zu Diskriminierung, Benachteiligung oder schwerwiegenden Eingriffen in die Privatsphäre führen. Deshalb ist ihre Verarbeitung grundsätzlich verboten, außer es liegt eine gesetzliche Ausnahme oder eine ausdrückliche Einwilligung vor.
Welche besonderen Kategorien personenbezogener Daten definiert die DSGVO?
Musterantwort:
Die DSGVO nennt in Art. 9 folgende besondere Kategorien
personenbezogener Daten:
Angaben zur rassischen oder ethnischen Herkunft,
politische Meinungen,
religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen,
Gewerkschaftszugehörigkeit,
genetische Daten,
biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung,
Gesundheitsdaten sowie Daten zum Sexualleben
oder zur sexuellen Orientierung.