```html Datenschutzverletzung – Informationspflichten nach DSGVO

Datenschutzverletzung – Wer muss informiert werden?

Eine Datenschutzverletzung liegt vor, wenn personenbezogene Daten verloren gehen, gestohlen, unbefugt offengelegt oder verändert werden. Die DSGVO regelt, wer in einem solchen Fall informiert werden muss.

1. Datenschutzaufsichtsbehörde informieren

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde muss informiert werden, wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt.
Beispiel:
Ein Firmenlaptop mit Kundendaten wird gestohlen.

2. Betroffene Personen informieren

Die betroffenen Personen müssen informiert werden, wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten darstellt.
Beispiel:
Zugangsdaten, Gesundheitsdaten oder Bankdaten wurden veröffentlicht.

Entscheidungsschema

Datenschutzverletzung



Risiko vorhanden?



Ja → Aufsichtsbehörde informieren



Hohes Risiko?



Ja → Zusätzlich Betroffene informieren

Übersicht

Situation Aufsichtsbehörde Betroffene Personen
Kein Risiko ❌ Nein ❌ Nein
Risiko ✅ Ja ❌ Nicht zwingend
Hohes Risiko ✅ Ja ✅ Ja

Wichtige Frist

Die Meldung an die Datenschutzaufsichtsbehörde muss grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der Datenschutzverletzung erfolgen.
Merksatz für die FISI-Prüfung:

Risiko → Aufsichtsbehörde informieren
Hohes Risiko → Aufsichtsbehörde + Betroffene informieren
Frist → 72 Stunden

Typische Prüfungsfrage

Wer muss bei einer Datenschutzverletzung informiert werden?

Musterantwort:
Bei einer Datenschutzverletzung muss die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde informiert werden, wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen besteht. Liegt ein hohes Risiko vor, müssen zusätzlich die betroffenen Personen informiert werden. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen.

``` ### FISI-Kurzantwort 📝 **Frage:** Wer muss bei einer Datenschutzverletzung informiert werden? **Antwort:** > Bei einer Datenschutzverletzung muss die Datenschutzaufsichtsbehörde informiert werden, wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen besteht. Bei einem hohen Risiko müssen zusätzlich die betroffenen Personen informiert werden. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen. ### Prüfungsformel **Risiko → Aufsichtsbehörde** **Hohes Risiko → Aufsichtsbehörde + Betroffene** **72 Stunden → Meldefrist** 🚀