10 Antworten (2 von 4)
b)

Es gilt das Datum der Leistungserbringung als Basis, was in der Rechnung gleich des Lieferzeitpunktes (Nr. 9) ist. Somit der 13.06.2023. Diesem Datum werden nun sechs Monate hinzugerechnet und man kommt auf den 13.12.2023, was der letzte Zeitpunkt für eine Rechnungserstellung ist.


Drei Punkte für das korrekte Ergebnis, bei Folgefehlern sind entsprechende Punkte abzuziehen.