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b)
Gruppenrichtlinien könnten beispielsweise eingesetzt werden, um:
- Installationsmöglichkeiten für normale Anwender zu unterbinden
- Hierdurch wird sichergestellt, dass nur genehmigte und abgestimmte Software zentral installiert
werden kann.
- Automatische Durchführung von sicherheitsrelevanten Updates
- Anwender müssen Updates nicht mehr manuell Starten und die Updateverteilung kann mittels
Gruppenrichtlinien automatisch und zentralgesteuert ablaufen.
- Deaktivierung von lokalen Administratorkonten und Gastkonten
- Benutzerkonten können zentral und einheitlich angelegt werden, durch das Unterbinden von loka-
len Administratorkonten hat somit jeder Anwender dieselben Rechte.
- Unterbinden der Zugriffsmöglichkeiten auf Wechseldatenträger (z. B. USB-Sticks)
- Um Systeme abzuhärten und zu verhindern, dass Schadsoftware eingeschleust wird, ist der Zugriff
auf Wechseldatenträger wie z. B. USB-Sticks oder SD-Karten zentral zu deaktivieren.
- Unterbinden von eigenständigen Konfigurationsänderungen (z. B. Proxy-Einstellungen)
- Nur wenn kein Anwender die Möglichkeit hat, zentrale Systemkonfigurationen zu verändern, kann
gewährleistet werden, dass die vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen auch umgesetzt werden
können.
Gruppenrichtlinien können für vielfältige weitere Zwecke eingesetzt werden. Die Beschreibung eines Bei-
spiels genügt und wird mit zwei Punkten bewertet.