2 Antworten (1 von 4)
b)

Es werden Beschreibungen zu den datenschutzrechtlichen Grundsätzen erwartet oder konkrete Maß- nahmen zur Verbesserung des Datenschutzes im vorliegenden Fall. Die datenschutzrechtlichen Grund- sätze können auch mit eigenen Worten beschrieben werden. Die Nennung der Rechteverordnung ist nicht erforderlich.

Je ein Punkt für die Nennung von Anforderungen aus dem Datenschutz sowie ein Punkt je korrekter Beschreibung dieser Anforderungen.

INFO

Weiterführende Informationen findest du hier:
www.dsgvo-gesetz.de