b)
Es werden Beschreibungen zu den datenschutzrechtlichen Grundsätzen erwartet oder konkrete Maß-
nahmen zur Verbesserung des Datenschutzes im vorliegenden Fall. Die datenschutzrechtlichen Grund-
sätze können auch mit eigenen Worten beschrieben werden. Die Nennung der Rechteverordnung ist
nicht erforderlich.
- Datenminimierung:
Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf
das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.
- Zweckbindung:
Personenbezogene Daten müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden
und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden.
- Verbot mit Erlaubnisvorbehalt:
Generell besteht ein Verbot der Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Da-
ten dürfen nur genutzt und / oder verarbeitet werden, wenn eine Erlaubnis erteilt wurde (z. B. durch
Bestätigung der betroffenen Person oder weil die Verarbeitung zur Vertragserfüllung notwendig ist).
- Datenrichtigkeit:
Daten müssen sowohl sachlich als auch inhaltlich korrekt und aktuell sein.
- Rechtmäßigkeit und Transparenz:
Die erhobenen Daten müssen nachvollziehbar und auf eine rechtmäßige Weise verarbeitet werden.
- Datenintegrität, -vertraulichkeit und -sicherheit:
Durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) ist sicherzustellen,
dass eine angemessene Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Daten gewährleistet wird.
- Speicherbegrenzung:
Personenbezogene Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der
betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden,
erforderlich ist.
Je ein Punkt für die Nennung von Anforderungen aus dem Datenschutz
sowie ein Punkt je korrekter Beschreibung dieser Anforderungen.