Durch die Zugangskontrolle bzw. Zutrittskontrolle wird sichergestellt, dass nur befugte Personen physikalischen Zutritt zum Rechenzentrum oder den Büros des Unternehmens erhalten. Dies wird durch Alarmanlagen und Personenkontrollen umgesetzt.
Der Begriff „Zutrittskontrolle“ ist hier mit „Zugangskontrolle“ gleichzusetzen. Mit der Neuordnung der DSGVO entfällt die Unterscheidung der beiden Begrifflichkeiten. Maßnahmen der Zugangs- kontrolle enthalten auch Maßnahmen zur Zutrittskontrolle.
Durch die Zugriffskontrolle wird sichergestellt, dass ausschließlich befugte bzw. berechtigte Personen Zugriff auf Daten und Dokumente erhalten. Die Zugriffskontrolle wird technisch durch die Umsetzung eines entsprechende Berechtigungskonzeptes gewährleistet. Berechtigte User erhalten die hierfür erforderlichen Rechte und Rollen.
Zwei Punkte je für eine korrekte und nachvollziehbare Beschreibung.