Bei externen Projektberatern sollte nach Möglichkeit ein Werkvertrag geschlossen werden, da dieser ergebnisabhängig ist. Bei einem Dienstvertrag ist der Vertragspartner lediglich dazu ver- pflichtet Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Ein konkretes Ergebnis, wie beim Werkvertrag wird aber nicht verlangt.