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ab)

Bei externen Projektberatern sollte nach Möglichkeit ein Werkvertrag geschlossen werden, da dieser ergebnisabhängig ist. Bei einem Dienstvertrag ist der Vertragspartner lediglich dazu ver- pflichtet Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Ein konkretes Ergebnis, wie beim Werkvertrag wird aber nicht verlangt.


Zwei Punkte für jede zutreffende Empfehlung