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Bei Standardsoftware muss vor Kauf diese bekannt gemacht werden, ansonsten ist in Deutschland kein Vertragsbestandteil.
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Dies sieht man häufig zu Beginn einer Softwareinstallation.
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Produkte, die darauf basieren, müssen ebenfalls unter diesem Recht angeboten werden (Copyleft Prinzip).
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Der deutsche Begriff in Bezug auf Hardware ist Erstausrüster.
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Sie gewährt einem das Recht, das Produkt zu verändern und zu verbreiten.
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Es entspricht einer allgemeinen Veröffentlichungserlaubnis.
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Diese Software-Lizenzen werden für günstigere Preise an Hardware-Hersteller verkauft und direkt auf die Hardware installiert.
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Der deutsche Begriff ist Endbenutzer-Lizenzvertrag.
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