Bei einem Lizenzvertrag handelt es sich um einen beidseitigen Vertrag, in dem der Inhaber bestimm- ter Produkte (in diesem Fall einer Software) seine Rechte bezüglich des Produktes vollumfänglich oder nur zum Teil auf einen anderen übertragt (eine sogenannte Lizenz). Im Rahmen des Lizenzver- trages wird außerdem geregelt, wie häufig, in welchem Umfang und wo die Produkte eingesetzt wer- den dürfen. Lizenzverträge sind meistens zeitlich begrenzt. Sobald der Lizenzvertrag endet, dürfen die Produkte nicht weiter genutzt werden.
Ein Punkt für die Erklärung des Begriffs Lizenz. Zwei Punkte für die Beschreibung der Inhalte eines Lizenz- vertrages. Bei nicht vollständig nachvollziehbaren Beschreibungen kann ein Punkt abgezogen werden.