Ein Leasingvertrag ermöglicht die Nutzung von Software für einen festgelegten Zeitraum, ohne das Eigentum zu erwerben. Der Leasingnehmer zahlt regelmäßige Gebühren und hat oft die Option, die Software nach Vertragsende zu erwerben.
Beim Mietvertrag für Software geht der Besitz der Software nie zum Kunden über. Das heißt, die Soft- ware steht nur für den vereinbarten Mietzeitraum zur Verfügung. Heutzutage werden Mietverträge für Softwareprodukte meistens als „Software as a Service“ (SaaS) angeboten. Ein Mietvertrag lohnt sich daher meist nur für die Zeitlich begrenzte Nutzung von Software.
Zwei Punkte je korrekter Beschreibung.