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Auskunftsrecht
Betroffene haben das Recht, von Verantwortlichen Auskunft darüber zu erhalten, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden und wenn ja, welche. Der Verantwortliche muss Auskunft über Art, Inhalt und Zweck der gespeicherten Daten erteilen.

Recht auf Datenübertragbarkeit
Die Daten, die der Betroffene über das Auskunftsrecht vom Verantwortlichen erhält, müssen in einem strukturierten, maschinenlesbaren und gängigen Format herausgegeben werden.

Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
Betroffene haben das Recht, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu sperren, das heißt, die Daten bleiben gespeichert (z. B. für Rechnungsinformationen), jedoch dürfen die Daten nicht mehr auf ein anderes System übertragen werden oder anderweitig genutzt werden.

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